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Baumfällung
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, ist häufig eine Genehmigung erforderlich.
Für das Fällen von Bäumen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne (Innenbereich), wurde von der Gemeinde Alpen eine Baumschutzsatzung erlassen.
Unter "§3 Geschützte Bäume" können Sie prüfen, ob der von Ihnen zur Fällung beabsichtigte Baum unter Schutz steht und es aufgrund dessen eines Antrags bedarf.
Die Fällung von Bäumen im Außenbereich ist immer bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Wesel zu beantragen.
Zur Beantragung der beabsichtigen Fällung eines Baumes im Innenbereich, nutzen Sie bitte den weiter unten verlinkten Online-Antrag.