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Fischereischeine
Wer die Fischerei ausüben möchte, muss im Besitz eines Fischereischeines sein. Diesen erhält man als Jahres-, Fünfjahres- oder als Jugendfischereischein beim Fachbereich Ordnung der Gemeinde Alpen.
Voraussetzungen für die Erteilung von Fischereischeinen
Ein Jugendfischereischein kann nach abgelegter Prüfung ab dem 14. Lebensjahr für ein Kalenderjahr ausgestellt werden. Ohne Prüfung kann ein Jugendfischereischein ab dem 10. Lebensjahr ausgestellt werden, wenn ein Erwachsener, der im Besitz eines Jahres- oder Fünfjahresfischereischeines ist, die Aufsicht beim Angeln führt.
Erforderliche Unterlagen
- Kinderausweis (ggf. Geburtsurkunde)
- ein aktuelles Passbild
Gebühr und Fischereiabgabe
- 8,00 €
Für die Ausstellung von Jahres- und Fünfjahresfischereischeine ist Voraussetzung der erfolgreiche Abschluss einer Fischereiprüfung. Die Fischereiprüfung ist ab Vollendung des 16. Lebensjahres vorgeschrieben, kann aber bereits ab Vollendung des 14. Lebensjahres abgelegt werden.
Ausführliche Informationen über das Thema Fischerprüfungen finden Sie auf der Internetseite des Kreises Wesel.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles Passbild bei Neuausstellung
- Prüfbescheinigung
- bei Verlängerung: alter Fischereischein
Gebühr und Fischereiabgabe
- Jahresschein: 16,00 €
- Fünfjahresschein: 48,00 €
- Ausstellung eines Ersatz-Fischereischeines bei Verlust des Original-Fischereischeines: 5,00 €.
Rechtsgrundlagen
Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesfischereigesetz – LFischG)