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Kinderreisepässe
Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024
Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08.10.2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, v. 12.10.2023) ist es ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich, für Kinder unter 12 Jahren einen Kinderreisepass mit einjähriger Gültigkeit zu beantragen. Auch Verlängerungen bereits ausgestellter Dokumente sind dann nicht mehr möglich.
Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende 2023 ausgestellt werden, behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit.
Alle Kinder benötigen für Reisen ins Ausland ab dem 01.01.2024 einen Reisepass oder Personalausweis. Diese Dokumente besitzen eine generelle Gültigkeit von 6 Jahren.
Bitte beachten Sie die entsprechenden Vorlaufzeiten, die für die Herstellung dieser Dokumente erforderlich sind. Ein Personalausweis ist in der Regel innerhalb von 2 – 3 Wochen verfügbar. Ein Reisepass hat eine Lieferzeit von 4 – 6 Wochen.
Alle wichtigen Informationen zur Beantragung von Ausweisdokumenten für minderjährige Personen finden Sie in unserem Dienstleistungsbereich unter den Punkten Personalausweis und Reisepass.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Bürgerbüro.