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Luftbildauswertung
Allgemeines zur Luftbildauswertung:
Zum Ende des Zweiten Weltkriegs waren die Gebiete des Kreises Wesel und vor allem auch das der Gemeinde Alpen stark umkämpfte Territorien.
Aufgrund dessen werden auch mehr als 75 Jahre nach Kriegsende immer wieder Blindgänger, Bomben, Granaten und sonstige Munitionsbestandteile gefunden.
Bei Bauaktivitäten, die mit einem Bodeneingriff einhergehen, ist eine Luftbildauswertung somit nahezu unumgänglich.
Im Falle eines Bodeneingriffs wird zwischen einem unerheblichen (bis 80 cm Tiefe) und einem nicht unerheblichen (tiefer als 80 cm) Bodeneingriff unterschieden.
Bei einem nicht unerheblichen Bodeneingriff ist ein Antrag auf Luftbildauswertung zwingend zu stellen.
Aber auch bei einem unerheblichen Bodeneingriff ist eine Luftbildauswertung aufgrund der eingangs beschriebenen Lage dringend zu empfehlen!
Welche Kosten entstehen?
Ein Antrag auf Luftbildauswertung ist kostenfrei.
Bitte beachten Sie aber, dass Folgekosten entstehen können, falls durch das Ergebnis der Luftbildauswertung eine Überprüfung des Grundstücks durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst empfohlen wird.
Die Überprüfung auf Kampfmittel (Sondierung) an sich ist ebenfalls kostenfrei.
Jedoch können vorbereitende Maßnahmen diesbezüglich (z.B. die Abtragung von Aufschüttungen, die nach Kriegsende entstanden sind sowie der Rückschnitt des Bewuchses der zu untersuchenden Fläche) Kosten verursachen.
Eine grobe Absteckung der zu überbauenden Fläche kann vom Grundstückseigentümer bzw. der Grundstückseigentümerin selbst durchgeführt werden.
Einen Online-Antrag auf Luftbildauswertung finden Sie weiter unten im Formularbereich dieser Seite.
Nähere Informationen der Bezirksregierung Düsseldorf finden Sie hier.