Inhalt
![](/c12572b9002fb9c9/files/header_rathaus_frontransicht.jpg/$file/header_rathaus_frontransicht.jpg?openelement)
Naturschutz
Der Schutz von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten hat in den letzten Jahren aufgrund von Vorgaben der EU und des Bundesnaturschutzgesetzes immer mehr an Bedeutung gewonnen. So müssen nun die Artenschutzbelange bei allen genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulassungsverfahren berücksichtigt werden.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die/den genannte/n Ansprechpartner/in.