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Personalausweis

Seit dem 1. November 2010 hat der neue elektronische Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst. Das neue Dokument wurde gegenüber dem alten Ausweis mit einigen neuen Funktionen versehen und bietet zudem viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.

Der neue Personalausweis hat die gleichen Abmessungen, die bereits von vielen anderen Plastikkarten des alltäglichen Geschäftsverkehrs bekannt sind. Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument zahlreiche Sicherheitsmerkmale, die die Fälschungssicherheit erhöhen sollen. Bestandteil des neuen Designs ist auch ein Logo auf der Rückseite, das ab November 2010 Internetanwendungen, Automaten und Lesegeräte kennzeichnen wird, die den neuen Personalausweis unterstützen. Im Inneren der Ausweiskarte ist ein berührungslos lesbarer Computerchip untergebracht, mit dem die neuen elektronischen Funktionen realisiert werden.

Neuer Ausweis - neue Möglichkeiten

Neu ist ein Chip, der es ermöglicht, dass Sie Ihren neuen Personalausweis noch vielseitiger nutzen können als bisher.

Eine neue Möglichkeit ist das „Sich-online-Ausweisen", auch eID-Funktion (electronic identity) genannt. Sie können sich im Internet und auch an Automaten sicher und eindeutig anmelden und Ihre Identität belegen. Beim Online-Einkauf verschafft Ihnen diese neue Funktion darüber hinaus die Gewissheit, dass Ihr Gegenüber im Internet auch wirklich derjenige ist, für den er sich ausgibt. Außerdem sind durch diese Funktionen Ihre persönlichen Daten besser geschützt. Sie müssen somit weniger Daten offenlegen, wenn Sie mit Ihrem neuen Personalausweis im Internet unterwegs sind.

Im Chip des neuen Personalausweises sind zukünftig Ihr Foto und, wenn Sie wollen, Ihre Fingerabdrücke abgelegt. Die Kombination von Foto und Fingerabdruck macht es Unberechtigten sehr viel schwerer, Ihren Personalausweis - beispielsweise wenn Sie ihn verloren haben - zu missbrauchen. Diese Funktion, auch Biometriefunktion genannt, schützt damit Ihre Identität. Wichtig ist: Ihr digitales Foto und - soweit vorhanden - Ihre Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten zugänglich. Der Bereich, in dem diese Daten gesichert sind, ist besonders geschützt.

Die dritte neue Funktion ist die Unterschriftsfunktion. Sie wirkt wie eine persönliche, dabei aber digitale Unterschrift. Mit Ihr können Sie einfach und bequem online Verträge, Anträge und Urkunden unterzeichnen, die sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wären. Papierausdrucke mit handschriftlicher Unterschrift und der anschließende Versand per Post sind also nicht mehr nötig.

Gültigkeit

  • Personalausweise sind 10 Jahre gültig.
  • Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre.
  • Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt.

Gebühren

  • Antragssteller ab 24 Jahren: 37,00 €
  • Antragssteller unter 24 Jahren: 22,80 €
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €

Weitere Gebührenregelung

  • Erstmaliges Aktivieren bzw. Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres: gebührenfrei
  • Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: 6,00 €
  • Nachträgliches Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
  • Ändern der PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen): 6,00 €
  • Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
  • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
  • Entsperren der Online-Ausweisfunktion: 6,00 €
  • Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates: Festlung durch jeweiligen Anbieter

Beantragung

Den neuen Personalausweis können Sie im Bürgerbüro der Gemeinde Alpen beantragen. Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist aber jederzeit möglich.

Antragsberechtigt sind im Regelfall Personen ab 16 Jahren. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden

Benötigte Unterlagen

  • Alter Personalausweis oder Reisepass
  • Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
  • Biometrie taugliches Lichtbild in Frontalaufnahme (Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein.)
  • Bei Säuglingen und Kleinkindern sind bei den Anforderungen an Kopfposition und Gesichtsausdruck sowie an Augen und Blickrichtung aus altersbedingten Gründen Abweichungen zulässig.

    Das neue Ausweisdokument wird im Beisein des Kindes beantragt. Die persönliche Vorsprache des Kindes ist auch dann notwendig, wenn das Kind noch nicht in der Lage ist, den Personalausweis zu unterschreiben, damit das Lichtbild mit dem Ausweisinhaber abgeglichen werden kann.

Zusätzlich kann die Vorlage Ihrer Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde oder Heiratsurkunde erforderlich werden, z. B. dann

  • wenn Sie bisher keinen Personalausweis oder Reisepass besessen haben oder
  • wenn Daten Ihres Personalausweises von den Eintragungen im Melderegister abweichen.

Wenn Sie verheiratet, verpartnert, geschieden oder verwitwet sind, wird anstelle der Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) die Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde benötigt. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch eine Dolmetscherin/Dolmetscher, eine Übersetzerin/Übersetzer benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden müssen im Original vorgelegt werden.

Kann Ihre Staatszugehörigkeit im Antragsverfahren nicht zweifelsfrei geklärt werden (nur deutschen Staatsangehörigen ist nach Personalausweisgesetz ein Personalausweis auszustellen) legen Sie uns bitte folgende Dokumente vor:

  • Ihre Einbürgerungsurkunde
  • Austrittserklärung aus einer anderen Staatsangehörigkeit
  • ggfs. Ihren Vertriebenenausweis oder Registrierschein

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