Inhalt
Schulbetreuung
Schulbetreuung
Betreuungsformen an den Grundschulen
- Offene Ganztagsschule bis 16:00 Uhr
- Halbtagsbetreuung nach der 4. Stunde bis 13:40 Uhr in Menzelen & Veen
- Halbtagsbetreuung nach der 4. Stunde bis 13:30 Uhr in Alpen
Anmeldungen für das neue Schuljahr sind vom 01.02. bis zum 31.03. vorzunehmen. Die Plätze sind begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht nicht.
Die Anmeldeformulare stehen unten auf der Website als Online-Formular zur Verfügung und sollen ausschließlich online eingereicht werden.
Offene Ganztagsschule bis 16:00 Uhr
Um ein Kind anzumelden müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
Betreuungsvertrag mit
- 1. Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen
- 2. Kriterien zur Bestimmung des Betreuungsbedarfes
- 3. Einkommensnachweise - Elektronische Lohnsteuerbescheinigung oder Gehaltsabrechnung Dezember (sollte diese nicht das Jahresgehalt ausweisen, bitte die letzten 3 Gehaltsabrechnungen einreichen).
- 4. Sonstige Einkünfte - z. B. Unterhaltsnachweise, Nachweis über Arbeitslosengeld, Nachweis über Sozialleistungen, Renten, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung o. ä.
Bei einem Bruttojahreseinkommen über 100.000 €, werden Sie der höchsten Beitragsstufe zugeteilt. Das Beifügen der Einkommensnachweise ist damit nicht erforderlich.
Die Teilnahme am Mittagessen ist verpflichtend und wird separat durch die Schule abgerechnet.
Eine Schülerbeförderung um 16:00 Uhr erfolgt nicht.
In der Betreuungsform der „Offenen Ganztagsschule" sind insgesamt 6 Wochen Ferienbetreuung beinhaltet, davon 3 Wochen in den Sommerferien.
Alle weiteren Informationen sind im Vertrag aufgeführt.
Halbtagsbetreuung
Die Kosten für die Betreuung betragen:
Regelbetrag/Monat | Alleinerziehende/Monat | Bürgergeld-Empfänger/Monat | |
---|---|---|---|
Erstes Kind | 70,00€ | 50,00€ | 25,00€ |
Geschwister | 35,00€ | 25,00€ | 15,00€ |
Alleinerziehende und Bürgergeld-Empfänger/innen haben einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Es werden 12 Monate berechnet (01.08. bis 31.07.).
Ferienbetreuungszeiten sind nicht beinhaltet und müssen separat angemeldet werden. Weitere Informationen zu den Beiträgen finden Sie unter "Weiterführende Informationen" auf dieser Seite.
Frühbetreuung
Alle Kinder, die in der OGS oder in der Halbtagsbetreuung angemeldet sind, können an der Frühbetreuung vor Unterrichtsbeginn ab 07:00 Uhr teilnehmen.
Ferienbetreuung
- Offene Ganztagsschule bis 16:00 Uhr
- Halbtagsbetreuung nach der 4. Stunde bis 13:40 Uhr in Menzelen & Veen
- Halbtagsbetreuung nach der 4. Stunde bis 13:30 Uhr in Alpen
Für Kinder die in die 1. Klasse eingeschult werden besteht die Betreuungsmöglichkeit ab dem 01.08. und für Kinder des 4. Schuljahres bis zum 31.07.
Die Kosten der Ferienbetreuung betragen:
Regelbetrag/Woche | Alleinerziehende/Woche | Bürgergeld-Empfänger/Woche | |
---|---|---|---|
Erstes Kind | 60,00€ | 40,00€ | 20,00€ |
Geschwister | 40,00€ | 20,00€ | 10,00€ |
Es können nur Kinder von Berufstätigen an der Ferienbetreuung teilnehmen. Hierüber ist ein Arbeitsnachweis mit dem Anmeldeformular einzureichen.
Anmeldungsformulare zur Ferienbetreuung stehen ca. 6. Wochen vor den jeweiligen Ferien auf der Website als Online-Formular zur Verfügung und sollen ausschließlich online eingereicht werden.
Die Anmeldefrist entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Anmeldeformular. Später eingereichte Anmeldungen können leider nicht berücksichtigt werden. Die Anmeldungen sind verbindlich. Eine Kostenerstattung bei Abmeldung erfolgt nicht.
Ansprechpartner für organisatorische Dinge in den Betreuungsmaßnahmen vor Ort sind:
- am Standort Menzelen: Melanie Rückert (OGS Sonnenburg), Ringstr. 92, 46519 Alpen, Tel.: 02802 80302
- am Standort Veen: Jutta Köpcke (OGS Veen), Kirchstr. 16, 46519 Alpen, Tel.: 02802 704073
- am Standort Alpen: Julian Heiermann (OGS Alpen), Zum Wald 16, 46519 Alpen, Tel.: 02802 700822