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Schwerbehindertenangelegenheiten

Einen Schwerbehindertenausweis erhalten nur schwerbehinderte Menschen. Als schwerbehindert gilt man, wenn der Grad der Behinderung (GdB) 50 oder mehr beträgt. Außerdem muss die Person in der Bundesrepublik wohnen oder beschäftigt sein.

Für die Feststellung einer Behinderung sind in Nordrhein Westfalen die Kreise und kreisfreien Städten zuständig.

Wenn ärztliche Befunde sich in Ihrem Besitz befinden, sollten diese direkt mitgeschickt werden. Vor der Antragstellung sollten Sie daher mit dem Hausarzt darüber sprechen. Im Antrag werden alle Beeinträchtigungen eingetragen, die zur Feststellung des Grades der Behinderung führen. Angegeben werden sollten nur Einschränkungen die von Dauer (länger als 6 Monate) sind. Dem Antrag muss bei behinderten Person, die älter als 10 Jahre sind, ein Passbild für den Ausweis beigefügt werden. Sie erhalten vom Kreis Wesel eine individuelle Eingangsbestätigung.

Bürgerinnen und Bürger, die in Alpen wohnen, können einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) bei der Kreisverwaltung Wesel stellen.

Den Antrag erhalten Sie auch im Rathaus der Gemeinde Alpen oder online beim Kreis Wesel.

Postanschrift des Kreises Wesel

Kreis Wesel
- FG 50-4 - Schwerbehindertenausweise -
Postfach 10 06 53
46466 Wesel
E-Mail: schwerbehindertenausweise@kreis-wesel.de
Internet: www.kreis-wesel.de


Außerdem helfen Ihnen die Sachbearbeiterinnen im Rathaus in allen Fragen rund um das Thema Schwerbehinderung.

Die Behindertenbeauftragte der Gemeinde Alpen, Frau Holtermann, hält zusätzlich Beratungsstunden ab. Informationen hierzu finden Sie im unten aufgeführten Link.