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Sondernutzung / Plakatierung
Jede Inanspruchnahme öffentlicher Straßen, Wege und Plätze, die über das Begehen und Befahren im Rahmen der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (Gemeingebrauch) hinausgeht, bedarf als Sondernutzung der Erlaubnis. Diese Sondernutzung kann auf Antrag genehmigt werden, wenn vor allem verkehrliche Behinderungen ausgeschlossen sind.
Sondernutzungen sind insbesondere:
- Aufstellung von Tischen und Stühlen (Außengastronomie)
- Aufstellung von Verkaufständern oder Verkaufsauslagen
- Aufstellung von Informationsständen
- Plakatierung
Bei Eingriffen in den Straßenverkehrsraum ist zusätzlich eine Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Kreis Wesel) zu beantragen. Die Erlaubnis zur Sondernutzung wird auf Zeit beziehungsweise auf Widerruf erteilt und durch die notwendigen Auflagen und Bedingungen ergänzt.