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Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung handelt es sich um eine befristete Bescheinigung, die aussagt, dass keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen bestehen, die in Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit gegen den Antragsteller stehen.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die/den genannte/n Ansprechpartner/in.