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Untersuchungsberechtigungsscheine
Ein Untersuchungsberechtigungsschein für die Erst- oder Nachuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz erhalten Sie kostenlos über die Webseite
www.untersuchungsberechtigungsschein.de
Die Ausstellung ist nur bis zum 18. Lebensjahr möglich.
Falls Sie hierzu Fragen haben, stehen Ihnen die unten aufgeführten Ansprechpersonen gerne zur Verfügung.