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Verkehrssicherung / Verkehrslenkung

Um das Miteinander im öffentlichen Straßenverkehr sicher und möglichst störungsfrei gestalten zu können, wurden verschiedene gesetzliche Regelungen getroffen, z. B. in der Straßenverkehrsordnung.

Neben allgemein gültigen Verkehrsregeln können besondere Vorgaben auch durch Verkehrszeichen und -markierungen getroffen werden. Diese werden von den jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Einvernehmen mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger angeordnet.

Wer auf öffentlichen Verkehrsflächen beispielsweise Straßenfeste, sportliche Veranstaltungen, Umzüge oder sonstige Aktionen durchführen möchte, benötigt dazu eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde. Damit wird die Berechtigung erteilt, den öffentlichen Verkehrsraum ausnahmsweise anders als eigentlich vorgesehen, nutzen zu dürfen.

Dabei wird über Auflagen festgelegt, welche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vom Antragsteller zu ergreifen sind. Soweit erforderlich, können Straßen bzw. Straßenabschnitte gesperrt und Verkehrsumleitungen eingerichtet werden. Auch die Festlegung von Parkplätzen für die Besucher einer solchen Veranstaltung gehören dazu.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Herrn Felbrach (Tel.: 02802 912-575) oder Herrn Hartjes (Tel.: 02802 912-565).