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Verwarnungen, ruhender Verkehr

Die Straßenverkehrsordnung bestimmt, wo Halten und Parken mit Fahrzeugen im Straßenverkehr zulässig ist.

Der Außendienstmitarbeiter der Gemeinde Alpen aus dem Fachbereich Ordnung, Soziales und Schulen stellt Verkehrsordnungswidrigkeiten wie beispielsweise Parken ohne Parkscheibe fest.

Die Höhe des Verwarnungs- und Bußgeldes richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog und liegt nicht im Ermessen des zuständigen Mitarbeiters der Stadt.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Herrn Felbrach (Tel.: 02802 912-575) oder Herrn hartjes (Tel.: 02802 912-565).