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Wasserverbandsangelegenheiten

Nach der Vorgabe des Landeswassergesetzes werden seit 2006 die Kosten für die Gewässerunterhaltung auf die befestigten und unbefestigten Flächen verteilt. Die befestigten wie auch die unbefestigten Flächen ergeben sich aus dem Liegenschaftskataster des Kreises Wesel.