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Wohngeld

Wohngeldreform 2023:

Zum 1. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können. Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörde die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen muss. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.


Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten.

Wer erhält Wohngeld?

Das Wohngeld wird auf Antrag Mieterinnen und Mietern von Wohnraum (als Mietzuschuss) und Eigentümerinnen und Eigentümern am selbst genutzten Wohnraum (als Lastenzuschuss) gewährt.

Ob und in welcher Höhe Wohngeld bewilligt werden kann, hängt ab von

  • der Höhe des Gesamteinkommens,
  • der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder und
  • der Höhe der berücksichtigungsfähigen Miete bzw. Belastung.

Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch auf Wohngeld.

Das Wohngeld wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Wer erhält kein Wohngeld? 

  • Nicht antragsberechtigt sind
  • alleinstehende Wehrpflichtige und Zivildienstleistende,
  • Haushalte, zu denen ausschließlich Familienmitglieder zählen, die dem Grunde nach Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe haben, und
  • vorübergehend abwesende Haushaltsangehörige für den von ihnen auswärts genutzten Wohnraum.
  • Empfängerinnen und Empfänger folgender Transferleistungen, wenn alle zum Haushalt gehörenden Personen zu den Empfängern dieser Leistung gehören:
    • Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
    • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch,
    • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz,
    • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
    • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch.

Wohngeld (online) beantragen

Ihren individuellen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldrechner des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen ausrechnen lassen und dort im Anschluss auch direkt online beantragen.

Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, im unten aufgeführten Download-Bereich unserer Homepage, die Anträge auf Miet- bzw. Lastenzuschuss herunterzuladen und diese dann postalisch bzw. persönlich bei der Wohngeldstelle der Gemeinde Alpen einzureichen.