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1347/En./Be./2015 - Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - der Gemeinde Alpen

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor:
Der Rat beschließt die Neufassung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – der Gemeinde Alpen. Die Entwässerungssatzung der Gemeinde vom 18.07.2011 tritt gleichzeitig außer Kraft.

Sachverhalt:


Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hat in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der KommunalAgentur Nordrhein-Westfalen eine neue Mustersatzung erstellt.

Bezugspunkte waren das geänderte Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) sowie die neue Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw).

Um eine möglichst hohe Rechtssicherheit zu gewährleisten, hat die Verwaltung in Anlehnung an diese neue Mustersatzung eine Neufassung der gemeindlichen Entwässerungssatzung erarbeitet. Alter und neuer Satzungstext sind gegenüber gestellt.

Die Verwaltung schlägt vor, dem Rat die Neufassung der Satzung zu empfehlen.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 09.06.2015

Beschluss:

Der Ausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor:
Der Rat beschließt die Neufassung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – der Gemeinde Alpen. Die Entwässerungssatzung der Gemeinde vom 18.07.2011 tritt gleichzeitig außer Kraft.
Abstimmergebnis:
einstimmig

Rat, 23.06.2015

Beschluss:

Der Rat beschließt die Neufassung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – der Gemeinde Alpen. Die Entwässerungssatzung der Gemeinde vom 18.07.2011 tritt gleichzeitig außer Kraft.
Abstimmergebnis:
einstimmig