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1570Em./2016 - Bildung einer Einigungsstelle für die Gemeinde Alpen gemäß § 67 LPVG
Tagesordnung und Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Alpen bestellt für die bei der Gemeinde Alpen zu bildende Einigungsstelle für die Amtszeit der Personalvertretung von 2016 bis 2020 Herrn Leo Giesbers zum Vorsitzenden und Herrn Ralf Berensmeier zum stellvertretenden Vorsitzenden.
Die Bestellung der Beisitzer erfolgt anlassbezogen bei einem anstehenden Einigungsstellenverfahren.
Der Rat der Gemeinde Alpen ermächtigt den Bürgermeister,
· Sitzungen der Einigungsstelle einzuberufen und dem Vorsitzenden der Einigungsstelle von den sechs benannten Beisitzern drei für die Teilnahme an der Sitzung vorzuschlagen.
· Sitzungen der Einigungsstelle zu beantragen.
Sachverhalt:
Für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung ist gem. § 67 LPVG NW bei jeder obersten Dienstbehörde eine Einigungsstelle zu bilden. Sie besteht aus einem/r unparteiischen Vorsitzenden, seinem/r Stellvertreter/in und 6 Beisitzern/Beisitzerinnen.
Auf die Person des/r Vorsitzenden und seinen/r Stellvertreter/in haben sich die oberste Dienstbehörde und die bei ihr bestehende Personalvertretung zu einigen.
Die Beisitzer müssen Beschäftigte im Geltungsbereich eines Landespersonalvertretungsgesetztes
sein. Die Mitglieder sind unabhängig und üben ihre Tätigkeit als Ehrenamt in eigener
Verantwortung aus.
Wenn die Einigungsstelle aktiv werden soll, muss dies vom Rat der Gemeinde Alpen oder vom
Personalrat explizit beantragt werden. Dies gilt jedoch nur für Maßnahmen, die der Mitbestimmung des Personalrats unterliegen (vgl. § 66 Abs. 7 Buchst. b LPVG NRW).
Um in einem solchen Fall, der an Fristen gemäß LPVG gebunden ist, eine Sondersitzung bzw. Dringlichkeitsentscheidung zu vermeiden, empfiehlt es sich, den rein formalen Akt der Einberufung der Sitzung auf den Bürgermeister zu delegieren. An den Sitzungen und den dort gefassten Empfehlungen ist der Bürgermeister nicht beteiligt.
Nach der Novellierung des LPVG NW im Jahre 2011 ist die Bestellung der Beisitzerinnen und Beisitzer nicht mehr für die Dauer der Wahlperiode vorgesehen. Die 6 Beisitzerinnen und Beisitzer werden nunmehr je zur Hälfte auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung gem. § 67 Abs. 1 Satz 5 nur noch für das jeweilige Einigungsstellenverfahren, d.h. anlassbezogen, benannt.
Der Vorsitzende der Einigungsstelle und sein Stellvertreter werden weiterhin für die gesamte Amtsperiode bestellt.
Der Personalrat bei der Gemeinde Alpen hat sein Einverständnis dazu erklärt, den ehemaligen Bürgermeister der Gemeinde Sonsbeck, Herrn Leo Giesbers als Vorsitzenden und Herrn Kreisdirektor Ralf Berensmeier als stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle zu berufen.
Informativ teilt die Verwaltung die Beisitzer mit, die für eine anlassbezogene Besetzung in einem möglichen Einigungsstellenverfahren vorgesehen sind:
• André Emmerichs (Leiter des Büros des Bürgermeisters der Gemeinde Alpen),
• Thomas Janßen (Leiter des Fachbereichs 1 und allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters),
• Thomas Rynders (Leiter des Fachbereichs „Service und Beteiligungen“ der Stadt Xanten),
• Manfred van Rennings (Leiter des Fachbereichs „Personal und Service“ der Gemeinde
Sonsbeck)
• Ludger van Bebber (stellv. Leiter des Fachbereichs „Personal und Service“ der Gemeinde
Sonsbeck)
Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Personen haben sich bereit erklärt, die jeweiligen Funktionen in der Einigungsstelle für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung wahrzunehmen.
Unabhängig von der Beschränkung auf drei Beisitzer/innen je Seite und Sitzung der Einigungsstelle ist es für beide Seiten sinnvoll, mehr als drei Beisitzer/innen vorzuschlagen. Bei Verhinderung einer Beisitzerin/eines Beisitzers kann so eine Person, die ebenfalls bereits als Beisitzer/in benannt wurde, an deren/dessen Stelle treten.
Der Personalrat entscheidet seinerseits autark über die Personen der Beisitzer/innen.
Die Benennung der Beisitzer erfolgt erst, sofern ein Einigungsstellenverfahren eingeleitet werden sollte.
Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen
Rat, 15.12.2016
- Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Alpen bestellt für die bei der Gemeinde Alpen zu bildende Einigungsstelle für die Amtszeit der Personalvertretung von 2016 bis 2020 Herrn Leo Giesbers zum Vorsitzenden und Herrn Ralf Berensmeier zum stellvertretenden Vorsitzenden.
Die Bestellung der Beisitzer erfolgt anlassbezogen bei einem anstehenden Einigungsstellenverfahren.
Der Rat der Gemeinde Alpen ermächtigt den Bürgermeister,
· Sitzungen der Einigungsstelle einzuberufen und dem Vorsitzenden der Einigungsstelle von den sechs benannten Beisitzern drei für die Teilnahme an der Sitzung vorzuschlagen.
· Sitzungen der Einigungsstelle zu beantragen.- Abstimmergebnis:
- einstimmig