Inhalt

1046/2013 - Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt den Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Stellungnahme im Sinne der Verwaltungsvorlage abzugeben. Dabei ist insbesondere auf folgende Aspekte einzugehen:

Forderung nach einer Bestandskraft der bisherigen regionalplanerischen Abstimmungen im Zuge der aktuellen Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (Vertrauensschutz),
Appell für eine strikten Beachtung des § 28 Abs. 2 GG (Planungshoheit der Gemeinden),
Hinweis auf die Metropolfunktion der Kernstädte des Ruhrgebiets und der Rheinschiene innerhalb des Landesgefüges,
Anregung zur Einführung einer landesweiten Methode für die Ermittlung einer vorausschauenden Infrastrukturkostenbetrachtung,
Verweis auf methodischen Schwächen des Vallee-Gutachtens bei der Entwicklung einer landesweit geltenden Flächenbedarfsprognose für Wohnen und Gewerbe,
Infragestellung der strengen Flächenverbrauchsvorgaben des Landes (5-ha-Ziel, Nettonullsummenziel), Forderung nach einem methodisch nachvollziehbaren Verteilungsschlüssel,
Betonung einer bedarfsgerechten Eigenentwicklung der Gemeinde für Wohnen und Gewerbe im Sinne der Vorgaben des Gemeindeentwicklungsplanes Alpen 2030,
Zeichnerische Ausweisung der Ortslage Menzelen-West als zweiten Siedlungsschwerpunkt,
keine Anrechnung betriebsgebundener Erweiterungsflächen auf den Gewerbeflächenbedarf der Gemeinde,
Entwicklung einer interkommunalen Gewerbefläche auf der ehemaligen LEP-VI-Fläche,
fehlender Bedarfsnachweis für die Darstellung der Trinwasserschutzgebiete, Ausschluss von hydraulic Fracturing (Fracking) in Wasserschutz- und –reservegebieten.
Infragestellung der Ergebnisse der 51. GEP-Änderung (Abgrabungsrevervegebiete), Verkürzung des regionalplanerischen Flächenbedarfs für Kies und Sand auf 15 Jahre sowie
keine pauschalen Größenvorgaben des LEP für die Ausweisung von Windvorranggebieten in den Planungsräumen, Neuformulierung des Grundsatzes 10.2-3.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 10.09.2013

Beschluss:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Stellungnahme im Sinne der Verwaltungsvorlage vorzubereiten.
Dabei ist insbesondere auf folgende Aspekte einzugehen:

Forderung nach einer Bestandskraft der bisherigen regionalplanerischen Abstimmungen im Zuge der aktuellen Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (Vertrauensschutz),
Appell für eine strikten Beachtung des § 28 Abs. 2 GG (Planungshoheit der Gemeinden),
Hinweis auf die Metropolfunktion der Kernstädte des Ruhrgebiets und der Rheinschiene innerhalb des Landesgefüges,
Anregung zur Einführung einer landesweiten Methode für die Ermittlung einer vorausschauenden Infrastrukturkostenbetrachtung,
Verweis auf methodischen Schwächen des Vallee-Gutachtens bei der Entwicklung einer landesweit geltenden Flächenbedarfsprognose für Wohnen und Gewerbe,
Infragestellung der strengen Flächenverbrauchsvorgaben des Landes (5-ha-Ziel, Nettonullsummenziel), Forderung nach einem methodisch nachvollziehbaren Verteilungsschlüssel,
Betonung einer bedarfsgerechten Eigenentwicklung der Gemeinde für Wohnen und Gewerbe im Sinne der Vorgaben des Gemeindeentwicklungsplanes Alpen 2030,
Zeichnerische Ausweisung der Ortslage Menzelen-West als zweiten Siedlungsschwerpunkt,
keine Anrechnung betriebsgebundener Erweiterungsflächen auf den Gewerbeflächenbedarf der Gemeinde,
Entwicklung einer interkommunalen Gewerbefläche auf der ehemaligen LEP-VI-Fläche,
fehlender Bedarfsnachweis für die Darstellung der Trinwasserschutzgebiete, Ausschluss von hydraulic Fracturing (Fracking) in Wasserschutz- und –reservegebieten.
Infragestellung der Ergebnisse der 51. GEP-Änderung (Abgrabungsrevervegebiete), Verkürzung des regionalplanerischen Flächenbedarfs für Kies und Sand auf 15 Jahre sowie
keine pauschalen Größenvorgaben des LEP für die Ausweisung von Windvorranggebieten in den Planungsräumen, Neuformulierung des Grundsatzes 10.2-3.
Abstimmergebnis:
einstimmig