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779Sc./2012 - Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung einer Lagerhalle und einer Freifläche an der Neuen Straße in eine

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Sofern die immissionsschutzrechtlichen Nachweise sowie sonstige umweltrechtlichen Verträglichkeiten des Vorhabens gegeben sind, wird das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung erteilt, dass das Betriebsgelände entsprechend eingegrünt wird. Einer über den Antrag hinausgehenden Nutzung wird nicht zugestimmt.

Die Zufahrtssituation ist mit dem geplanten Einzelhandelsvorhaben in Einklang zu bringen. Dem Grundstückseigentümer ist deutlich zu machen, dass bei Fehlplanung die Gefahr besteht, dass die Einzelhandelsnutzung durch das Vorhaben beeinträchtigt werden kann.

Sachverhalt:


Eine Betriebsbeschreibung für die beantragte Nutzungsänderung ist der Anlage beigefügt.

Das Grundstück befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 19 „Gewerbegebiet Menzelen“. Nach den textlichen Festsetzungen sind hier nicht störende Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude zulässig, die zudem das Wohnen nicht wesentlich stören. Weiterhin sind Baubetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe zulässig, soweit diese Anlagen für die Umgebung keine erheblichen Nachteile oder Belästigungen zur Folge haben können. Insofern kann das beantragte Vorhaben nach den Festsetzungen des vorliegenden Bebauungsplanes genehmigungsfähig sein.

In einem erforderlichen Genehmigungsverfahren sind daher entsprechend aussagekräftige immissionsschutzrechtliche Nachweise beizubringen. Ebenfalls sind die Belange des räumlich angrenzenden Wasserschutzgebietes, Zone IIIa, zu berücksichtigen.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass der Bereich der Lagerhalle im neuen Flächennutzungsplan nachrichtlich als Nahversorgungsbereich gemäß dem vorliegenden Einzelhandelskonzept dargestellt werden soll. Von daher ist auch darauf zu achten, dass die Nutzungsänderung den örtlich vorgesehenen Zielplanungen nicht zuwiderläuft. Bei einer positiven Bescheidung durch den Kreis Wesel sollte deshalb zumindest eine Eingrünung des Betriebsbereiches eingefordert werden.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 17.01.2012