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1200Sc./2014 - Baudenkmal Nr. 70 „Wohnhaus“, Zum Wald 21 hier: Berichtigung des Eintragungstextes und Einleitung ei

Tagesordnung und Anlagen

Beschlussvorschlag:


Zunächst hebt der Ausschuss den Beschluss aus der 33. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Alpen vom 15.06.1993 zur Eintragung des Baudenkmales Nr. 70 „ehemalige Schule“, Zum Wald 21, in die Denkmalliste auf. Weiterhin beschließt er, das Baudenkmal Nr. 70, „Wohnhaus“, Zum Wald 21, erneut gem. § 3 Abs. 1 DSchG NW in die Denkmalliste der Gemeinde Alpen einzutragen. Grundlage bildet die Stellungnahme des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland vom 09.04.2014.

Sachverhalt:


Recherchen haben ergeben, dass es sich bei dem Baudenkmal Nr. 70 – Zum Wald 21 – nicht, wie bisher angenommen, um eine ehemalige Schule handelt, sondern um ein Lehrerwohnhaus.

Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland schlägt in diesem Zusammenhang vor, entsprechende Korrekturen des Eintragungsbescheides sowie der Objektbeschreibung aus dem Jahre 1993 vorzunehmen. Hierzu ist nach dortiger Auffassung die Einleitung eines neuen Eintragungsverfahrens erforderlich. In diesem Zusammenhang hat das LVR-Amt für Denkmalpflege eine neue gutachtliche Stellungnahme zum Objekt verfasst, die der Anlage beigefügt ist und damit als fachliche Grundlage für eine Neueintragung zugrunde gelegt wird.

Das hierzu erforderliche denkmalrechtliche Benehmen hat das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland am 19.05.2014 hergestellt.

Nach der Zuständigkeitsregelung der Gemeinde Alpen vom 19.11.2004, geändert am 17.09.2008, Ziffer 1b) Nr. 3 hat der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss über denkmalrechtliche Angelegenheiten (besonders über Eintragungen und Löschungen aus der Denkmalliste) zu entscheiden.

Es wird vorgeschlagen, zunächst den Eintragungsbescheid vom 02.08.1993 wegen des bisher fehlerhaften Eintragungstextes aufzuheben. Dann ist das Wohngebäude „Zum Wald 21“ (Gemarkung Alpen, Flur 3, Nr. 414) mit geändertem Eintragungstext erneut gemäß § 3 Abs. 1 DSchG NW in die Denkmalliste der Gemeinde Alpen einzutragen. Grundlage der Eintragung bildet die gutachtliche Stellungnahme zum Denkmalwert des LVR-Amtes für Denkmalpflege vom 09.04.2014.

Die Eigentümer des Gebäudes sind entsprechend informiert und einverstanden.

Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 26.08.2014

Beschluss:

Zunächst hebt der Ausschuss den Beschluss aus der 33. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Alpen vom 15.06.1993 zur Eintragung des Baudenkmales Nr. 70 „ehemalige Schule“, Zum Wald 21, in die Denkmalliste auf. Weiterhin beschließt er, das Baudenkmal Nr. 70, „Wohnhaus“, Zum Wald 21, erneut gem. § 3 Abs. 1 DSchG NW in die Denkmalliste der Gemeinde Alpen einzutragen. Grundlage bildet die Stellungnahme des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland vom 09.04.2014.
Abstimmergebnis:
einstimmig