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Niederschlagswasserbeseitigung

Grundsätzlich ist das Regenwasser von den befestigten Flächen Ihres privaten Grundstücks, beispielsweise den Dachflächen, in die Kanalisation einzuleiten.

Unter bestimmten Voraussetzungen, kann das Regenwasser aber auch vor Ort in den Boden eingeleitet werden.

Die Möglichkeit der Versickerung des Regenwassers im Boden wird nach Antragstellung im Einzelfall geprüft.

Falls Sie hierzu Fragen haben, stehen Ihnen die unten aufgeführten Ansprechpersonen gerne zur Verfügung.

Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, über den Kreis Wesel einen entsprechenden Antrag zu stellen. Diesen finden Sie hier.